AGBs
Axamer Lizum (11/2025)
Vertragspartner
Diese AGB regeln das
Vertragsverhältnis zwischen der Axamer Lizum GmbH & Co KG, FN 561403 v, Lizum 6, 6094 Axams (im
Folgenden kurz Axamer Lizum) und den natürlichen Personen (Folgenden kurz als Nutzer bezeichnet), die
die Dienste der Axamer Lizum in Anspruch nehmen.
Rechtsverhältnis zum Freizeitticket
Tirol und anderen Kartenverbunden:
Das Freizeitticket Tirol (kurz FFT) ist ein Kartenverbund
in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus folgenden 18 Bergbahnen (kurz
FFT-Partner):
Axamer Lizum GmbH & Co KG, Bergbahnen Kappl, Bergbahnen Kühtai, Bergbahnen
Rosshütte, Bergbahn Silvretta Galtür, 11er Bahnen Stubai, Glungezer, Hochkössen, Innsbruck
Nordkettenbahnen und Hungerburgbahn, Kellerjoch, Mutteralm Innsbruck, Patscherkofelbahn Igls, Rangger
Köpfl, Schlick2000-Skizentrum/Wanderzentrum Stubai, Serlesbahn Mieders, Silvretta Seilbahn AG-Ischgl,
Ski Arlberg, Ski und Freizeitarena Bergeralm, Skiregion Obergurgl-Hochgurgl, Stubaier Gletscher, Birkenklift
Seefeld, Burglift Stans, Hüttegglift Weerberg, Katzenkopf Leutasch, Schwannerlift Weerberg, Skilift
Kinderland Rinn, Skigebiet Kolsassberg, Skilift Trins, Skilift Geignbühel, Sonnerglift Gries im
Sellrai, Sonnenbergbahn Milders, Vögelsberg Wattens, Willdstättlift
Wattenberg
Vertragsverhältnisse betreffend das FFT kommen direkt zwischen dem Nutzer und dem FFT
zustande. Die Axamer Lizum tritt in dieser Geschäftsbeziehung lediglich als Vermittler
auf.
Vertragspartner des Nutzers sind ausschließlich die FFT-Partner. Bei den FFT-Partnern handelt
es sich um rechtlich eigenständige juristische Personen, womit eine allfällige Haftung oder
Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und
Liftanlagen sowie Pisten und Freizeiteinrichtungen ausschließlich jenen FFT-Partner, in deren Gebiet
sich der Vorfall ereignet trifft.
Für das Vertragsverhältnis betreffend das FFT gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FFT (Link zu FFT-AGBs: https://www.freizeitticket.at/agbs/)
sowie bei einem Zutritt in ein Schigebiet eines FFT-Partners die jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des FFT-Partners.
Allgemeine
Bestimmungen:
• Kinder bis Jahrgang 2020 benötigen keinen
Liftpass / Bambini in Begleitung frei, außer im Skikurs
• Personen Jahrgang
2010 bis 2019 gelten als Kinder
• Personen Jahrgang 2007 bis 2009 gelten als
Jugendliche
• Personen Jahrgang 2002 bis 2006 gelten als
U23
• Personen Jahrgang 2001 bis 1961 gelten als
Erwachsene
• Personen Jahrgang 1960 und älter gelten als
Senioren
• Personen ab einer Invalidität von 60% gelten als Invalide
(Nachweis erfolgt durch Vorlage einer sozialversicherungsrechtlichen
Bestätigung).
Familie:
alle in einem Haushalt lebende Personen, mind. 1
zahlendes Elternteil (max. 2 Erwachsene) und ein zahlendes Kind oder Jugendlicher; alle auf dem Familienpass
stehende Personen; Grosseltern werden bei den Lifkarten der Axamer Lizum (nicht beim Freizeitticket Tirol)
zur Familie dazugezählt
Der Liftpass ist nicht übertragbar, dies auch nicht innerhalb der
Familie.
Der Liftpass der Axamer Lizum wird nur auf berührungslose Datenträger (Einweg-Keycard)
aufgespielt. Wer bereits eine noch funktionstüchtige Keycard besitzt, kann diese auch wieder verwenden.
Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf einen neuen Liftpass übertragen
werden. Der Einsatz/Pfand auf die Keycard beträgt € 4,--. Bei Rückgabe der mechanisch und
elektronisch unbeschädigten Keycard werden die € 4,-- Pfand rückerstattet.
Für den
Erwerb der Liftpässe der Axamer Lizum gelten die für die jeweilige Saison festgelegten
Tarife.
Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Skipass und die Übertragung auf andere
Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kein
Rückvergütungsanspruch, auch nicht anteilig, besteht bei Einstellung des Betriebes, aus welchen
Gründen immer, wie insbesondere bei Elementarereignissen, witterungsbedingt (zB bei Sturm, Gewitter,
Starkregen), bei Schneemangel, Schneechaos, aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. bei Seuchengefahr,
Epidemie, Pandemie), technischen Defekten, Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt, sowie bei
Abreise.
Die Leistungszeit von Liftpässen wird durch jedwede Hindernisse, egal ob diese auf Seiten
der Axamer Lizum oder auf Seiten des Nutzers liegen oder in höherer Gewalt, diesen in Anspruch zu
nehmen, nicht verlängert.
Bei Unmöglichkeit der Leistung wird die Axamer Lizum von jeglicher
vertraglicher Verpflichtung frei. Der Nutzer hat diesfalls keinerlei Ansprüche gegen die Axamer
Lizum.
Benützungsbestimmungen:
Mit den Liftpässen der Axamer Lizum oder
Verbundkarten (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card) ist der Nutzer berechtigt, die Einrichtungen der Axamer Lizum
während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen (davon ausgenommen sind
Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten). Die Betriebs- und Öffnungszeiten
werden auch vom jeweiligen Betrieb autonom festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren (teilweise oder auch
gänzlich) - aus welchem Grund auch immer - besteht kein - auch kein aliquoter -
Rückerstattungsanspruch.
Der Nutzer verpflichtet sich bei Nutzung der Pisten die FIS-Regeln
einzuhalten. Die FIS-Regeln sind dem Aushang zu entnehmen.
Den Anordnungen des Personals der Axamer Lizum
sowie der Pistenrettung ist jederzeit Folge zu leisten.
Beschränkung der
Liftpassausgabe:
Die Axamer Lizum behält sich vor, bei geringer Schneelage oder
drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren.
Weiters bleiben der Axamer Lizum Preisänderungen, auch tageweise, wie zB bei Veranstaltungen,
vorbehalten.
Verlust / Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Liftpässe
der Jahreskarte Axamer Lizum ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend bei jener Verkaufsstelle, bei der
die Axamer Lizum Jahreskarte erworben wurde, zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt nur gegen
Vorlage einer amtlichen Verlustanzeige und / oder einer amtlichen Diebstahlanzeige. Für die Ausstellung
der Ersatzkarte sind vom Nutzer nachstehende Bearbeitungsgebühren zu entrichten. Die Ausstellung einer
Ersatzkarte ist bei jener Verkaufsstelle, bei der die Jahreskarte erworben wurde, zu
beantragen.
Vergessen des Liftpasses der Axamer Lizum oder Verbundkarte (FTT, TSC,
AGM, Ski+City Card)
Vergisst ein Nutzer die Axamer Lizum Liftpass oder oben angeführte Verbundkarte,
so hat er den Normaltarif (Berücksichtigung auf Tageszeit) des Skigebietes zu
bezahlen.
Rückvergütung
In folgenden Fällen kann der Nutzer
eine - teilweise - Rückvergütung des Kaufpreises der Axamer Lizum Jahreskarte
beantragen:
• Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Schipass und
die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht
möglich.
• Im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit mit einer
Gesundheitsbeeinträchtigung
• Der Antrag auf Rückvergütung ist bei
jenem Seilbahnunternehmen, bei dem der Liftpass erworben wurde, zu stellen.
Für eine
Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle
des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung) vorzulegen, bis zur
Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Die Höhe des
Anspruchs auf Rückvergütung bestimmt sich nach jenem Zeitpunkt, zu dem der Liftpass Axamer Lizum
beim zuständigen Seilbahnunternehmen hinterlegt wurde.
Die Höhe des
Rückvergütungsanspruches während der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte Axamer Lizum
berechnet sich wie folgt:
Hinterlegung: Rückvergütung:
• Bis
30.11................ 80% des Jahreskartentarifes
• Bis
31.12................ 60% des Jahreskartentarifes
• Bis
28.02............... 30% des Jahreskartentarifes
• Bis
30.04................ 20% des Jahreskartentarifes
• Bis
30.06................ 10% des Jahreskartentarifes
Wurde der Liftpass der Axamer
Lizum im Zuge des Erwerbes einer Familienkarte erworben, so berechnet sich die Höhe des
Rückvergütungsanspruches des betroffenen Nutzers nach jenem Preis, der für diesen Nutzer bei
der Ermittlung des Gesamtpreises der Familienkarte anzusetzen war.
Die Höhe von allfälligen
Rückvergütungsansprüchen betreffend das Freizeitticket Tirol sind unter https://www.freizeitticket.at zu
entnehmen.
Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung eines Liftpasses der
Axamer Lizum oder Verbundkarten (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card) durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug
zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der Weitergabe an Dritte, des
Erwerbes durch unrichtige Angaben über Alter, Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese
durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen
Verwendung ist der Nutzer darüber hinaus verpflichtet, einen gültigen Liftpass nachzukaufen sowie
eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 250,– zu bezahlen, ebenso behält sich die
Axamer Lizum die Einbringung einer Strafanzeige vor.
Defekter
Datenträger
Wird ein Datenträger (Keycard) am Leser nicht akzeptiert, obwohl der
Liftpass laut Aufdruck gültig ist, kann jeder Partner der Axamer Lizum einen „Liftpass neu“
ausstellen. Der Nutzer bzw. Kunde ist gegebenenfalls jedoch verpflichtet die defekte Keycard zu
hinterlegen.
Beförderungsbedingungen
Siehe Aushang an den
Anlagen
Betriebs- und Pistenschluss:
Nach der letzten Kontrollfahrt des
Pistendienstes erfolgen keine weiteren Kontrollfahren und die Pisten sind für sämtliche Nutzer
gesperrt.
Die Benützung des gesamten Skiraumes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und
strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig Pistenpräparierungen (zum Teil auch
mit für den Skifahrer schwer bzw. nicht erkennbaren Windenseilen)
statt.
Schitourengehen/Rodeln/Zufußgehen:
Das Schitourengehen ist im
organisierten Schiraum ausschließlich auf den ausgewiesenen Schitourenaufstiegsrouten während der
Betriebszeiten (08.30 - 16:30 Uhr) gestattet.
Das Zufußgehen und Rodeln ist auf den Pisten
verboten.
Haftung:
Die Axamer Lizum haftet nach ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nur für Schäden im Zusammenhang mit dem Zutritt in das Schigebiet Axamer
Lizum die sie grob fahrlässig und vorsätzlich verschuldet hat. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen.
Die Axamer Lizum haftet nicht
für Schäden die dem Nutzer durch das Verhalten Dritter entstehen.
Weiters haftet die Axamer
Lizum nicht für Schäden außerhalb der gesicherten Pisten oder auf gesperrten Pisten,
außerhalb der Betriebszeiten, sowie auf Wanderwegen und Steigen sowie sonstigen Anlagen die nicht zum
Schigebiet Axamer Lizum gehören.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der
vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich
zuständige Gericht in Innsbruck, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Auf Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des
österreichischen internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
Besondere Bestimmungen für den Online-Shop:
Bestellvorgang/Vertragsabschluss:
Die Bestellung vom Nutzer stellt ein Angebot zum
Abschluss eines Kaufvertrages mit uns dar. Im Online Shop gibt der Nutzer durch das Klicken des Button
„jetzt kostenpflichtig kaufen“ ein verbindliches Anbot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen
Tickets, Gutscheine für Tickets, Wertgutscheine für die Gastronomie sowie die Seilbahnanlagen oder
Eventkarten ab. Mit dem Klick werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für den Onlinekauf)
und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol anerkannt.
Der Kauf ist nur
möglich, wenn der Nutzer alle Pflichtfelder korrekt eingibt und bei Jahreskarten ein Portraitfoto
hochlädt.
Wenn der Nutzer im Webshop der Axamer Lizum etwas bestellt, erhält der Nutzer von
der Axamer Lizum eine E-Mail, in der der Erhalt der Bestellung des Nutzers bestätigt wird
(Auftragsbestätigung in Form eines Vouchers mit QR-Code). Diese Auftragsbestätigung stellt keine
Annahme des Angebots des Nutzers dar, sondern setzt den Nutzer nur davon in Kenntnis, dass die Axamer Lizum
die Bestellung des Nutzers erhalten hat. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Axamer Lizum dem
Nutzer die bestellte Anzahl der Tickets, Gutscheine für Tickets, Wertgutscheine für die
Gastronomie sowie die Seilbahnanlagen oder Eventakrten zuschickt und die Lieferung in einem zweiten E-Mail
bestätigt (Lieferbestätigung).
Gültigkeitsdauer:
Der
erworbene Liftticket-Voucher ist 1 Jahr ab Ausstellung/Kaufdatum gültig. Sollten Sie keine
Möglichkeit haben, den Liftticket-Voucher innerhalb eines Jahres einzulösen, haben Sie das Recht
eine Refundierung des Kaufpreises zu beantragen. Der Kaufpreis des nicht eingelösten
Liftticket-Vouchers wird bis 3 Jahre nach Ausstellung/Kaufdatum auf Ihren Antrag hin
refundiert.
Vertragsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist der elektronische Verkauf
von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lift – und Freizeiteinrichtungen
der Axamer Lizum und des Freizeittickets Tirol. Sofern im Online-Shop ein Freizeitticket Tirol erworben wird
ermöglicht dieses Ticket die Nutzung von verschiedenen Partnerbetrieben. Die Anzahl der Partnerbetriebe
und deren Nutzbarkeit und das weitere Angebot entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Freizeitticket Tirol.
Die einzelnen Leistungen, zu denen dieses Freizeitticket Tirol berechtigt,
werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Freizeitticket Tirol) erbracht. Die Axamer Lizum, die dieses Ticket online verkauft, handelt für die
anderen Partnerbetriebe (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol) nur als
Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zur Erfüllung allfälliger Ansprüche,
wie zB Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen, ist daher nur der jeweilige in dessen
Verantwortlichkeit fallende Partnerbetrieb
verpflichtet.
Rücktrittsrecht:
Rücktrittsrecht und
Rücktrittsfrist
(§ 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG)
Der Nutzer
kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt
bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten
Verträgen
• mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Nutzer benannter,
nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware
erlangt;
• wenn der Nutzer mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen
Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Nutzer oder ein vom Nutzer
benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware
erlangt;
• bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an
dem der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an
der letzten Teilsendung erlangt;
• bei Verträgen über die
regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem
der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der
zuerst gelieferten Ware erlangt.
Widerrufsrecht:
Um ein Widerrufsrecht des
Nutzers auszuüben, muss der Nutzer der Axamer Lizum GmbH & Co KG, FN 34818d, mittels einer
eindeutigen Erklärung (zB E-Mail, ein mit der Post versandter Brief) über seinen Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür ist keine besondere Form notwendig. Der Nutzer kann
sich dazu des Musterformulars laut Anhang bedienen (Musterformular).
Wahrung
Widerrufsfrist:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an folgende Anschrift
absendet:
Axamer Lizum GmbH & Co KG
Lizum 6
6094 Axams
Telefon +43 (0)
5234-68240
Email: office@axamer-lizum.at
Folgen
des Widerrufs:
Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat die Axamer Lizum dem Nutzer
alle Zahlungen, welche die Axamer Lizum vom Nutzer erhalten hat, einschließlich der Versandkosten
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags vom Nutzer bei Axamer Lizum eingegangen
ist.
Für diese Rückzahlung verwendet Axamer Lizum dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Der Nutzer hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu
tragen.
Durchführung der Rücksendung/des Rücktritts:
Die Ware
(Ticket) kann innerhalb der Rücktrittsfrist an die Retouradresse retourniert werden. Die
Rücksendung der Ware (Ticket) muss in einer versandgeeigneten Verpackung, vorzugsweise in der
Originalverpackung erfolgen.
Retoursendeadresse:
Axamer Lizum GmbH & Co
KG
Lizum 6
6094 Axams
Telefon +43 (0) 5234-68240
Email: office@axamer-lizum.at
Lieferung:
Sofern
nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Nutzer genannte Adresse. Es werden keine
Versandkosten verrechnet.
Fälligkeit, Zahlung:
Die Zahlung erfolgt mittels
Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Nach der Bestätigung der Zahlung erfolgt die Versendung der
bestellten Tickets samt Rechnung an die vom Nutzer angegebene
Adresse.
Preise:
Alle Preise verstehen sich inklusive geltender
Mehrwertsteuer.
Geltungsbereich und Verbraucherschutz:
Der Webshop wird
betreffend den elektronischen Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu
Lift- und Freizeiteinrichtungen der Axamer Lizum ausnahmslos nur für Kunden innerhalb der
Europäischen Union und der Schweiz betrieben. Betreffend den Verkauf des Freizeittickets wird der
Webshop ausnahmslos für Kunden innerhalb Österreichs betrieben.
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes des jeweiligen Verbraucherstaates widersprechen.
Allenfalls unwirksame
Bestimmungen werden nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten
kommenden, jeweils noch gültigen Inhalt einzuschränken.
Fotos, Videos und Webcams
Fotos und Videos: Webcams (Hoadl Haus und Birgitzköpfl) !
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass im
Schigebiet Axamer Lizum sowie den Gastronomiebetrieben der Axamer Lizum Fotos oder Kurzvideos aufgenommen
werden und in den Social Media Kanälen veröffentlicht werden. Auch, wenn Personen dabei schwer
erkennbar sind, kann eine Identifizierungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden. Daraus können
vom Nutzer keine wie immer gearteten Ansprüche abgeleitet werden.
Informationen zu Gewinnspielen
https://www.facebook.com/axamerlizum/
https://www.instagram.com/axamer_lizum_official/
FACEBOOK
& INSTAGRAM GEWINNSPIEL – Teilnahmebedingungen:
Diese Teilnahmebedingungen
gelangen zur Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen der Axamer Lizum GmbH & Co KG, Brockenweg 2, 6060
Hall in Tirol, die wir auf unserer Facebook-Seite bzw. auf unserem Instagram-Profil, ohne die Verwendung
einer speziellen Gewinnspiel-App – durchführen, teilnehmen. Die aktuelle Fassung der
Teilnahmebedingungen ist unter https://www.axamer-lizum.at/de/agbs-axamer-lizum.html
abrufbar. Unsere Gewinnspiele stehen in keinerlei Zusammenhang mit Facebook/Instagram, sind also weder
gesponsert, unterstützt oder von Facebook/Instagram organisiert sondern ausschließlich auf
Initiative der Axamer Lizum GmbH & CO KG durchgeführt.
Der Teilnehmer akzeptiert mit der
Teilnahme am Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen und bestätigt die richtige,
wahrheitsgemäße und vollständige Angabe der abgefragten Daten.
Der Teilnehmer kann
gegenüber Instagram oder Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der
Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
Wer kann mitmachen?
Teilnahmeberechtigt an
Gewinnspielen sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr mit ständigem Wohnsitz in Österreich. Eine
Person darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen. Eine Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen
möglich. Aktive und ehemalige Mitarbeiter der Axamer Lizum GmbH & Co KG und deren
Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen.
Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich das Recht vor Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel
bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation – wie automatisierte Eintragungen, falsche Facebook
bzw. Instagram Accounts - Vorteile verschaffen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am Gewinnspiel
auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne
aberkannt und zurückgefordert werden. Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich weiters das
Recht vor, von Teilnehmern einen Nachweis für die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen
einzufordern. Wird dieser Nachweis bei Aufforderung nicht erbracht, kann der Teilnehmer vom Gewinnspiel
ausgeschlossen werden.
Wenn ein Freizeitticket Tirol verlost wird, muss
der/die Gewinner/in die Bezugsberechtigung zum Erwerb eines Freizeittickets erfüllen: Alle Personen mit
Hauptwohnsitz in Tirol sind zum Bezug des FTT berechtigt. Der Nachweis hierfür erfolgt durch Vorlage
einer Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate). Ebenfalls berechtigt sind alle Personen mit
einem Beschäftigungsverhältnis in Tirol (Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung) sowie
Studierende der Universität Innsbruck oder einer in Tirol ansässigen Hochschule oder
Fachhochschule, die am Tag des Gültigkeitsbeginnes des FTT das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben (Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr oder
Semester).
Was kann ich gewinnen?
Der Preis wird im jeweiligen
Gewinnspiel-Posting/Feed-Beitrag oder Story bekannt gegeben. Die Gewinne können nicht getauscht oder in
bar abgelöst werden.
Anfang und Ende des Gewinnspiels
Beginn des
Gewinnspiels ist jeweils der Veröffentlichungszeitpunkt auf unserer Facebook- oder Instagram Seite, das
Ende und der Zeitpunkt der Auslosung wird bei jedem Gewinnspiel separat angegeben. Instagram Reel
Gewinnspiele haben eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten bis zum Ende des Gewinnspiels
weniger als 10 Reels hochgeladen worden sein, wird das Gewinnspiel verlängert.
Wie
werden die Gewinner ermittelt?
Soweit nichts anderes angegeben wird, erfolgt die Ermittlung
der Gewinner durch Zufall. Ausnahmen werden im Gewinnspiel-Posting angegeben (z. B.: Das Bild/Video/Reel mit
den meisten Likes/mit der höchsten Reichweite etc. gewinnt, Auswahl des Gewinners durch eine Jury,
etc.). Jede/r Teilnehmer/in bekommt nur einen Gewinn. Das Teilen von Beiträgen ist KEINE zwingende
Teilnahmebedingung. Bei Co-Autor bzw. Collab-Parnter Beiträgen/Reels erfolgt die Veröffentlichung
in unserem Instagram Feed erst und nur nach Freigabe durch unsere Jury. Instagram Reel Gewinnspiele haben
eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten bis zum Ende des Gewinnspiels weniger als 10 Reels
hochgeladen worden sein, wird das Gewinnspiel verlängert.
Wie werden die Gewinner
benachrichtigt?
Der/die Gewinner/in wird nach Beendigung des Gewinnspiels ermittelt und per
Posting auf unserer Facebook/Instagram-Seite schriftlich darüber benachrichtigt. Der/die Gewinner/in
hat den Gewinn innerhalb von 5 Tagen annehmen, indem er der Axamer Lizum GmbH & Co KG eine private
Nachricht auf Facebook/Instagram mit seiner E-Mail-Adresse und seinem vollständigen Namen retourniert.
Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser 5-Tage-Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch. Der/die
zuerst gezogene Gewinner/in hat nach Ablauf der Verfallsfrist keinen Anspruch mehr auf seinen/ihren
Gewinn.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so
verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Für die Richtigkeit
der angegebenen E- Mail-/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Sollten die angegebenen
Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein ist die Axamer Lizum GmbH & Co KG nicht verpflichtet richtige
Adressen zu erheben.
Was passiert mit den Daten?
Mit der Teilnahme erklärt
sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel
übermittelten personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Post-Adresse, E-Mail und Telefonnummer)
ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet werden sowie die Axamer Lizum
GmbH & Co KG über seine Teilnahme am Gewinnspiel und den Gewinn mit Namen und Bild in Online- wie
Offlinemedien (zB auf Facebookseite, Instagramseite, Webseite www.axamer-lizum.at oder im Printbereich)
berichten darf oder berichten lässt. Im Falle eines Gewinns kann das Bild, sowie der Name des Gewinners
in einem eigenen Posting von uns auf unserer Facebook/Instagram Seite veröffentlicht werden. Der
Teilnehmer hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten
sowie deren Korrektur und kann seine Zustimmungen jederzeit schriftlich unter Axamer LizumBrockenweg 2, 6060
Hall in Tirol, E-Mail: office@axamer-lizum.at widerrufen und von
der Teilnahme am Gewinnspiel zurücktreten.
Sonstiges:
Sofern der Teilnehmer
bei Lieferung des Gewinns feststellt, dass der Gewinn fehlerhaft oder beschädigt ist, hat dieser der
Axamer Lizum GmbH & Co KG binnen sieben Tagen nach Lieferung zu benachrichtigen. Andernfalls wird der
Gewinn als im Lieferzustand akzeptiert angesehen. Die gesetzlichen Rechte der Gewinner werden hierdurch
nicht geschmälert. Sachgewinne können nicht in bar abgelöst bzw. an Dritte übertragen
werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Axamer
Lizum GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen nachträglich zu
ergänzen sowie Änderungen hinsichtlich der Gewinne und Fristen für die Teilnahme am
Gewinnspiel vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich die Axamer Lizum GmbH & Co KG das Recht
vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden
oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen
Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Soweit einzelne
Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, berührt dies die
übrigen Bestimmungen nicht. An Ihre Stelle treten angemessene Regelungen, welche dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Für diese Teilnahmebedingungen gilt
ausschließlich österreichisches Recht ohne jene Verweisungsnormen, welche zur Anwendung
ausländischen Rechtes führen würden.
Zusätzliche Bedingungen bei
Wettbewerben mit Fotos und Kommentaren
Foto-Upload oder
Kommentare
Falls du ein Foto uploaden oder einen Beitrag kommentieren sollst, um am
Gewinnspiel teilzunehmen, dürfen keine Rechte Dritter insbesondere das Urheberrecht sowie das Recht am
Eigenen Bild verletzt werden. Weiteres sind (wie bei allen Beiträgen) alle rechtswidrigen
Kommentierungen bzw. Inhalte untersagt, insbesondere rassistische und pornografisch Inhalte sowie Inhalte,
welche die Menschenrechte verletzen.
Nutzungsrechte
Mit dem Posten eines
Bildes, erklärst du dich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir das Bild auf unserer Facebook
oder Instagram Seite oder in der Story mit deinem Namen veröffentlichen können. Dein Bild wird von
uns nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel verwendet. Du bist dir jedoch bewusst und
ausdrücklich damit einverstanden, dass die eingestellten Bilder und Texte auch über die Axamer
Lizum GmbH & Co KG sowie Dritte in sozialen Medien (insbesondere Facebook und Instagram) diskutiert und
verlinkt werden können. Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich vor, eingereichte
Beiträge entweder gar nicht oder abgeändert bzw. gekürzt zu veröffentlichen, sofern
hierdurch deren Sinn nicht entstellt wird.