AGBs
Axamer Lizum (01/2026)
Vertragspartner
Diese AGB regeln das
Vertragsverhältnis zwischen der Axamer Lizum GmbH & Co KG, FN 561403 v, Lizum 6, 6094 Axams (im
Folgenden kurz Axamer Lizum) und den natürlichen Personen (Folgenden kurz als Nutzer bezeichnet),
die die Dienste der Axamer Lizum in Anspruch nehmen.
Rechtsverhältnis zum
Freizeitticket Tirol und anderen Kartenverbunden:
Das Freizeitticket Tirol (kurz
FFT) ist ein Kartenverbund in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus folgenden 18
Bergbahnen (kurz FFT-Partner):
Axamer Lizum GmbH & Co KG, Bergbahnen Kappl, Bergbahnen
Kühtai, Bergbahnen Rosshütte, Bergbahn Silvretta Galtür, 11er Bahnen Stubai, Glungezer,
Hochkössen, Innsbruck Nordkettenbahnen und Hungerburgbahn, Kellerjoch, Mutteralm Innsbruck,
Patscherkofelbahn Igls, Rangger Köpfl, Schlick2000-Skizentrum/Wanderzentrum Stubai, Serlesbahn
Mieders, Silvretta Seilbahn AG-Ischgl, Ski Arlberg, Ski und Freizeitarena Bergeralm, Skiregion
Obergurgl-Hochgurgl, Stubaier Gletscher, Birkenklift Seefeld, Burglift Stans, Hüttegglift Weerberg,
Katzenkopf Leutasch, Schwannerlift Weerberg, Skilift Kinderland Rinn, Skigebiet Kolsassberg, Skilift
Trins, Skilift Geignbühel, Sonnerglift Gries im Sellrai, Sonnenbergbahn Milders, Vögelsberg
Wattens, Willdstättlift Wattenberg
Vertragsverhältnisse betreffend das FFT kommen
direkt zwischen dem Nutzer und dem FFT zustande. Die Axamer Lizum tritt in dieser
Geschäftsbeziehung lediglich als Vermittler auf.
Vertragspartner des Nutzers sind
ausschließlich die FFT-Partner. Bei den FFT-Partnern handelt es sich um rechtlich
eigenständige juristische Personen, womit eine allfällige Haftung oder Gewährleistung
für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie
Pisten und Freizeiteinrichtungen ausschließlich jenen FFT-Partner, in deren Gebiet sich der
Vorfall ereignet trifft.
Für das Vertragsverhältnis betreffend das FFT gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FFT (Link zu
FFT-AGBs: https://www.freizeitticket.at/agb/) sowie bei einem Zutritt in ein
Schigebiet eines FFT-Partners die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
FFT-Partners.
Allgemeine Bestimmungen:
• Kinder bis
Jahrgang 2020 benötigen keinen Liftpass / Bambini in Begleitung frei, außer im
Skikurs
• Personen Jahrgang 2010 bis 2019 gelten als Kinder
• Personen
Jahrgang 2007 bis 2009 gelten als Jugendliche
• Personen Jahrgang 2002 bis 2006 gelten als
U23
• Personen Jahrgang 2001 bis 1961 gelten als Erwachsene
• Personen
Jahrgang 1960 und älter gelten als Senioren
• Personen ab einer
Invalidität von 60% gelten als Invalide (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer
sozialversicherungsrechtlichen Bestätigung).
Familie:
alle
in einem Haushalt lebende Personen, mind. 1 zahlendes Elternteil (max. 2 Erwachsene) und ein zahlendes
Kind oder Jugendlicher; alle auf dem Familienpass stehende Personen; Grosseltern werden bei den
Lifkarten der Axamer Lizum (nicht beim Freizeitticket Tirol) zur Familie
dazugezählt
Der Liftpass ist nicht übertragbar, dies auch nicht innerhalb
der Familie.
Der Liftpass der Axamer Lizum wird nur auf berührungslose Datenträger
(Einweg-Keycard) aufgespielt. Wer bereits eine noch funktionstüchtige Keycard besitzt, kann diese
auch wieder verwenden. Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf einen neuen
Liftpass übertragen werden. Der Einsatz/Pfand auf die Keycard beträgt € 4,--. Bei
Rückgabe der mechanisch und elektronisch unbeschädigten Keycard werden die € 4,-- Pfand
rückerstattet.
Für den Erwerb der Liftpässe der Axamer Lizum gelten die für
die jeweilige Saison festgelegten Tarife.
Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen
Skipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer
ist nicht möglich.
Kein Rückvergütungsanspruch, auch nicht anteilig, besteht bei
Einstellung des Betriebes, aus welchen Gründen immer, wie insbesondere bei Elementarereignissen,
witterungsbedingt (zB bei Sturm, Gewitter, Starkregen), bei Schneemangel, Schneechaos, aufgrund
behördlicher Anordnung (z.B. bei Seuchengefahr, Epidemie, Pandemie), technischen Defekten,
Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt, sowie bei Abreise.
Die Leistungszeit von
Liftpässen wird durch jedwede Hindernisse, egal ob diese auf Seiten der Axamer Lizum oder auf
Seiten des Nutzers liegen oder in höherer Gewalt, diesen in Anspruch zu nehmen, nicht
verlängert.
Bei Unmöglichkeit der Leistung wird die Axamer Lizum von jeglicher
vertraglicher Verpflichtung frei. Der Nutzer hat diesfalls keinerlei Ansprüche gegen die Axamer
Lizum.
Benützungsbestimmungen:
Mit den Liftpässen der
Axamer Lizum [IS1] oder Verbundkarten (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card) ist der Nutzer
berechtigt, die Einrichtungen der Axamer Lizum während der Betriebs- und Öffnungszeiten in
Anspruch zu nehmen (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen
Betriebszeiten). Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden auch vom jeweiligen Betrieb autonom
festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren (teilweise oder auch gänzlich) - aus welchem Grund auch
immer - besteht kein - auch kein aliquoter - Rückerstattungsanspruch.
Der Nutzer
verpflichtet sich bei Nutzung der Pisten die FIS-Regeln einzuhalten. Die FIS-Regeln sind dem Aushang zu
entnehmen.
Den Anordnungen des Personals der Axamer Lizum sowie der Pistenrettung ist jederzeit
Folge zu leisten.
Beschränkung der Liftpassausgabe:
Die
Axamer Lizum behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von
Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren. Weiters bleiben der Axamer Lizum
Preisänderungen, auch tageweise, wie zB bei Veranstaltungen, vorbehalten.
Verlust / Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Liftpässe der
Jahreskarte Axamer Lizum ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend bei jener Verkaufsstelle, bei der
die Axamer Lizum Jahreskarte erworben wurde, zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt nur
gegen Vorlage einer amtlichen Verlustanzeige und / oder einer amtlichen Diebstahlanzeige. Für die
Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Nutzer nachstehende Bearbeitungsgebühren zu entrichten. Die
Ausstellung einer Ersatzkarte ist bei jener Verkaufsstelle, bei der die Jahreskarte erworben wurde, zu
beantragen.
Vergessen des Liftpasses der Axamer Lizum oder Verbundkarte
(FTT, TSC, AGM, Ski+City Card)
Vergisst ein Nutzer die Axamer Lizum Liftpass oder oben
angeführte Verbundkarte, so hat er den Normaltarif (Berücksichtigung auf Tageszeit) des
Skigebietes zu bezahlen.
Rückvergütung
In
folgenden Fällen kann der Nutzer eine - teilweise - Rückvergütung des Kaufpreises der
Axamer Lizum Jahreskarte beantragen:
• Der nachträgliche Umtausch auf einen
anderen Schipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der
Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
• Im Falle eines Unfalles oder einer
Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung
• Der Antrag auf
Rückvergütung ist bei jenem Seilbahnunternehmen, bei dem der Liftpass erworben wurde, zu
stellen.
Für eine Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom
Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der
Gesundheitsbeeinträchtigung) vorzulegen, bis zur Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht
kein Anspruch auf Rückvergütung. Die Höhe des Anspruchs auf Rückvergütung
bestimmt sich nach jenem Zeitpunkt, zu dem der Liftpass Axamer Lizum beim zuständigen
Seilbahnunternehmen hinterlegt wurde.
Die Höhe des
Rückvergütungsanspruches während der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte Axamer Lizum
berechnet sich wie folgt:
Hinterlegung: Rückvergütung:
• Bis
30.11................ 80% des Jahreskartentarifes
• Bis 31.12................ 60% des
Jahreskartentarifes
• Bis 28.02............... 30% des
Jahreskartentarifes
• Bis 30.04................ 20% des
Jahreskartentarifes
• Bis 30.06................ 10% des
Jahreskartentarifes
Wurde der Liftpass der Axamer Lizum im Zuge des Erwerbes einer
Familienkarte erworben, so berechnet sich die Höhe des Rückvergütungsanspruches des
betroffenen Nutzers nach jenem Preis, der für diesen Nutzer bei der Ermittlung des Gesamtpreises
der Familienkarte anzusetzen war.
Die Höhe von allfälligen
Rückvergütungsansprüchen betreffend das Freizeitticket Tirol sind unter https://www.freizeitticket.at zu
entnehmen.
Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung eines
Liftpasses der Axamer Lizum oder Verbundkarten (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card) durch den Nutzer hat den
sofortigen Entzug zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der
Weitergabe an Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Alter,
Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen
erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Nutzer darüber hinaus
verpflichtet, einen gültigen Liftpass nachzukaufen sowie eine Konventionalstrafe in der Höhe
von € 250,– zu bezahlen, ebenso behält sich die Axamer Lizum die Einbringung einer
Strafanzeige vor.
Zur Kontrolle der Liftpässe der Axamer Lizum und der Verbundkarten (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card)
verwendet die Axamer Lizum das Zugangskontrollsystem „Axess SMART GUARD“. Das bedeutet, dass
bei den Drehkreuzen der Hoadlbahn fallweise ein Foto des Skipassinhabers angefertigt wird, welches in
der Folge mit dem Referenzfoto, das beim Kauf des Lifpasses diesem zugeordnet wurde, sowie mit Fotos,
die beim Durchschreiten von technisch entsprechend ausgestatteten weiteren Drehkreuzen im Skigebiet
stichprobenartig angefertigt werden, abgeglichen werden kann. Die entsprechenden Aufnahmen werden
verschlüsselt gespeichert und das Referenzfoto nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Liftpasses
und die sonstigen Fotos spätestens 24 Stunden nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes
gelöscht. Mit dem Kauf eines Liftpasses erteilt der Nutzer seine Einwilligung zur Datenverarbeitung
in der vorstehend beschriebenen Form.
Defekter
Datenträger
Wird ein Datenträger (Keycard) am Leser nicht akzeptiert,
obwohl der Liftpass laut Aufdruck gültig ist, kann jeder Partner der Axamer Lizum einen
„Liftpass neu“ ausstellen. Der Nutzer bzw. Kunde ist gegebenenfalls jedoch verpflichtet die
defekte Keycard zu hinterlegen.
Beförderungsbedingungen
Siehe Aushang an den Anlagen
Betriebs- und Pistenschluss:
Nach der letzten Kontrollfahrt des Pistendienstes
erfolgen keine weiteren Kontrollfahren und die Pisten sind für sämtliche Nutzer
gesperrt.
Die Benützung des gesamten Skiraumes nach Pistenschluss ist
lebensgefährlich und strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig
Pistenpräparierungen (zum Teil auch mit für den Skifahrer schwer bzw. nicht erkennbaren
Windenseilen) statt.
Schitourengehen/Rodeln/Zufußgehen:
Das Schitourengehen ist im
organisierten Schiraum ausschließlich auf den ausgewiesenen Schitourenaufstiegsrouten während
der Betriebszeiten (täglich 08.30 - 16:30 Uhr) gestattet.
Das Zufußgehen und Rodeln
ist auf den Pisten verboten.
Haftung:
Die Axamer Lizum haftet
nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für Schäden im Zusammenhang mit dem
Zutritt in das Schigebiet Axamer Lizum die sie grob fahrlässig und vorsätzlich verschuldet
hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist
ausgeschlossen.
Die Axamer Lizum haftet nicht für Schäden die dem Nutzer durch das
Verhalten Dritter entstehen.
Weiters haftet die Axamer Lizum nicht für Schäden
außerhalb der gesicherten Pisten oder auf gesperrten Pisten, außerhalb der Betriebszeiten,
sowie auf Wanderwegen und Steigen sowie sonstigen Anlagen die nicht zum Schigebiet Axamer Lizum
gehören.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der
vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich
zuständige Gericht in Innsbruck, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen. Auf Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht
unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
Besondere Bestimmungen für den Online-Shop:
Bestellvorgang/Vertragsabschluss:
Die Bestellung vom Nutzer
stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit uns dar. Im Online Shop gibt der Nutzer durch
das Klicken des Button „jetzt kostenpflichtig kaufen“ ein verbindliches Anbot zum Kauf der
im Warenkorb befindlichen Tickets, Gutscheine für Tickets, Wertgutscheine für die Gastronomie
sowie die Seilbahnanlagen oder Eventkarten ab. Mit dem Klick werden diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (für den Onlinekauf) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Freizeitticket Tirol anerkannt.
Der Kauf ist nur möglich, wenn der Nutzer alle
Pflichtfelder korrekt eingibt und bei Jahreskarten ein Portraitfoto
hochlädt.
Wenn der Nutzer im Webshop der Axamer Lizum etwas bestellt,
erhält der Nutzer von der Axamer Lizum eine E-Mail, in der der Erhalt der Bestellung des Nutzers
bestätigt wird (Auftragsbestätigung in Form eines Vouchers mit QR-Code). Diese
Auftragsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Nutzers dar, sondern setzt den Nutzer nur
davon in Kenntnis, dass die Axamer Lizum die Bestellung des Nutzers erhalten hat. Ein Kaufvertrag kommt
erst zustande, wenn die Axamer Lizum dem Nutzer die bestellte Anzahl der Tickets, Gutscheine für
Tickets, Wertgutscheine für die Gastronomie sowie die Seilbahnanlagen oder Eventkarten zuschickt
und die Lieferung in einem zweiten E-Mail bestätigt (Lieferbestätigung).
Gültigkeitsdauer:
Der erworbene Liftticket-Voucher ist 1 Jahr ab
Ausstellung/Kaufdatum gültig. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Liftticket-Voucher
innerhalb eines Jahres einzulösen, haben Sie das Recht eine Refundierung des Kaufpreises zu
beantragen. Der Kaufpreis des nicht eingelösten Liftticket-Vouchers wird bis 3 Jahre nach
Ausstellung/Kaufdatum auf Ihren Antrag hin refundiert.
Vertragsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist der elektronische Verkauf von auf
Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lift – und Freizeiteinrichtungen der
Axamer Lizum und des Freizeittickets Tirol. Sofern im Online-Shop ein Freizeitticket Tirol erworben
wird, ermöglicht dieses Ticket die Nutzung von verschiedenen Partnerbetrieben. Die Anzahl der
Partnerbetriebe und deren Nutzbarkeit und das weitere Angebot entnehmen Sie bitte den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol.
Die einzelnen Leistungen, zu
denen dieses Freizeitticket Tirol berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen
(siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol) erbracht. Die Axamer Lizum, die
dieses Ticket online verkauft, handelt für die anderen Partnerbetriebe (siehe Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol) nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen
Leistungen und zur Erfüllung allfälliger Ansprüche, wie zB Schadenersatz bei
allfälligen Zwischenfällen, ist daher nur der jeweilige in dessen Verantwortlichkeit fallende
Partnerbetrieb verpflichtet.
Rücktrittsrecht:
Rücktrittsrecht und
Rücktrittsfrist
(§ 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz –
FAGG)
Der Nutzer kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Kaufverträgen und sonstigen auf den
entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
• mit dem Tag, an dem
der Kunde oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an
der Ware erlangt;
• wenn der Nutzer mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen
Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Nutzer oder ein vom
Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten
Ware erlangt;
• bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag,
an dem der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den
Besitz an der letzten Teilsendung erlangt;
• bei Verträgen über die
regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an
dem der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz
an der zuerst gelieferten Ware erlangt.
Widerrufsrecht:
Um ein
Widerrufsrecht des Nutzers auszuüben, muss der Nutzer der Axamer Lizum GmbH & Co KG, FN
561403v, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB E-Mail, ein mit der Post versandter Brief)
über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür ist keine besondere
Form notwendig. Der Nutzer kann sich dazu des Musterformulars laut Anhang bedienen
(Musterformular).
Wahrung Widerrufsfrist:
Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an folgende Anschrift absendet:
Axamer
Lizum GmbH & Co KG
Lizum 6
6094 Axams
Telefon +43 (0)
5234-68240
Email: office@axamer-lizum.at
Folgen
des Widerrufs:
Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat die
Axamer Lizum dem Nutzer alle Zahlungen, welche die Axamer Lizum vom Nutzer erhalten hat,
einschließlich der Versandkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags vom Nutzer bei
Axamer Lizum eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet Axamer Lizum
dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei
denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Nutzer
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Nutzer hat die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung zu tragen.
Durchführung der Rücksendung/des
Rücktritts:
Die Ware (Ticket) kann innerhalb der Rücktrittsfrist an die
Retouradresse retourniert werden. Die Rücksendung der Ware (Ticket) muss in einer versandgeeigneten
Verpackung, vorzugsweise in der Originalverpackung erfolgen.
Retoursendeadresse:
Axamer Lizum GmbH & Co KG
Lizum 6
6094
Axams
Telefon +43 (0) 5234-68240
Email: office@axamer-lizum.at
Lieferung:
Sofern
nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Nutzer genannte Adresse. Es werden keine
Versandkosten verrechnet.
Fälligkeit, Zahlung:
Die Zahlung
erfolgt mittels Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Nach der Bestätigung der Zahlung erfolgt
die Versendung der bestellten Tickets samt Rechnung an die vom Nutzer angegebene Adresse.
Preise:
Alle Preise verstehen sich inklusive geltender
Mehrwertsteuer.
Geltungsbereich und Verbraucherschutz:
Der
Webshop wird betreffend den elektronischen Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden
Zugangsberechtigungen zu Lift- und Freizeiteinrichtungen der Axamer Lizum ausnahmslos nur für
Kunden innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz betrieben. Betreffend den Verkauf des
Freizeittickets wird der Webshop ausnahmslos für Kunden innerhalb Österreichs
betrieben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie
nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes des jeweiligen
Verbraucherstaates widersprechen.
Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden nicht zur
Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils noch
gültigen Inhalt einzuschränken.
Fotos, Videos und Webcams
Fotos und Videos: Webcams (Hoadl Haus und Birgitzköpfl) !
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis,
dass im Schigebiet Axamer Lizum sowie den Gastronomiebetrieben der Axamer Lizum Fotos oder Kurzvideos
aufgenommen werden und in den Social Media Kanälen veröffentlicht werden. Auch, wenn Personen
dabei schwer erkennbar sind, kann eine Identifizierungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden.
Daraus können vom Nutzer keine wie immer gearteten Ansprüche abgeleitet
werden.
Informationen zu Gewinnspielen
https://www.facebook.com/axamerlizum/
https://www.instagram.com/axamer_lizum_official/
FACEBOOK & INSTAGRAM GEWINNSPIEL – Teilnahmebedingungen:
Diese
Teilnahmebedingungen gelangen zur Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen der Axamer Lizum GmbH &
Co KG, Lizum 6, 6094 Axams, die wir auf unserer Facebook-Seite bzw. auf unserem Instagram-Profil, ohne
die Verwendung einer speziellen Gewinnspiel-App – durchführen, teilnehmen. Die aktuelle
Fassung der Teilnahmebedingungen ist unter https://www.axamer-lizum.at/agb
l abrufbar. Unsere Gewinnspiele stehen in keinerlei Zusammenhang
mit Facebook/Instagram, sind also weder gesponsert, unterstützt oder von Facebook/Instagram
organisiert sondern ausschließlich auf Initiative der Axamer Lizum GmbH & CO KG
durchgeführt.
Der Teilnehmer akzeptiert mit der Teilnahme am Gewinnspiel diese
Teilnahmebedingungen und bestätigt die richtige, wahrheitsgemäße und vollständige
Angabe der abgefragten Daten.
Der Teilnehmer kann gegenüber Instagram oder Facebook keine
Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel
entstehen.
Wer kann mitmachen?
Teilnahmeberechtigt an
Gewinnspielen sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr mit ständigem Wohnsitz in Österreich.
Eine Person darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen. Eine Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen
Namen möglich. Aktive und ehemalige Mitarbeiter der Axamer Lizum GmbH & Co KG und deren
Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen
ausgeschlossen. Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich das Recht vor Personen, die sich
unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation – wie automatisierte
Eintragungen, falsche Facebook bzw. Instagram Accounts - Vorteile verschaffen, mit sofortiger Wirkung
von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen
auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die Axamer Lizum GmbH & Co
KG behält sich weiters das Recht vor, von Teilnehmern einen Nachweis für die Erfüllung
der Teilnahmevoraussetzungen einzufordern. Wird dieser Nachweis bei Aufforderung nicht erbracht, kann
der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
Wenn ein Freizeitticket
Tirol verlost wird, muss der/die Gewinner/in die Bezugsberechtigung zum Erwerb eines
Freizeittickets erfüllen: Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol sind zum Bezug des FTT
berechtigt. Der Nachweis hierfür erfolgt durch Vorlage einer Meldebestätigung (nicht
älter als 3 Monate). Ebenfalls berechtigt sind alle Personen mit einem
Beschäftigungsverhältnis in Tirol (Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung) sowie
Studierende der Universität Innsbruck oder einer in Tirol ansässigen Hochschule oder
Fachhochschule, die am Tag des Gültigkeitsbeginnes des FTT das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben (Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr oder
Semester).
Was kann ich gewinnen?
Der Preis wird im jeweiligen
Gewinnspiel-Posting/Feed-Beitrag oder Story bekannt gegeben. Die Gewinne können nicht getauscht
oder in bar abgelöst werden.
Anfang und Ende des
Gewinnspiels
Beginn des Gewinnspiels ist jeweils der
Veröffentlichungszeitpunkt auf unserer Facebook- oder Instagram Seite, das Ende und der Zeitpunkt
der Auslosung wird bei jedem Gewinnspiel separat angegeben. Instagram Reel Gewinnspiele haben eine
Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten bis zum Ende des Gewinnspiels weniger als 10 Reels
hochgeladen worden sein, wird das Gewinnspiel verlängert.
Wie werden die
Gewinner ermittelt?
Soweit nichts anderes angegeben wird, erfolgt die Ermittlung
der Gewinner durch Zufall. Ausnahmen werden im Gewinnspiel-Posting angegeben (z. B.: Das Bild/Video/Reel
mit den meisten Likes/mit der höchsten Reichweite etc. gewinnt, Auswahl des Gewinners durch eine
Jury, etc.). Jede/r Teilnehmer/in bekommt nur einen Gewinn. Das Teilen von Beiträgen ist KEINE
zwingende Teilnahmebedingung. Bei Co-Autor bzw. Collab-Parnter Beiträgen/Reels erfolgt die
Veröffentlichung in unserem Instagram Feed erst und nur nach Freigabe durch unsere Jury. Instagram
Reel Gewinnspiele haben eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten bis zum Ende des
Gewinnspiels weniger als 10 Reels hochgeladen worden sein, wird das Gewinnspiel
verlängert.
Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Der/die
Gewinner/in wird nach Beendigung des Gewinnspiels ermittelt und per Posting auf unserer
Facebook/Instagram-Seite schriftlich darüber benachrichtigt. Der/die Gewinner/in hat den Gewinn
innerhalb von 5 Tagen annehmen, indem er der Axamer Lizum GmbH & Co KG eine private Nachricht auf
Facebook/Instagram mit seiner E-Mail-Adresse und seinem vollständigen Namen retourniert. Wird der
Gewinn nicht innerhalb dieser 5-Tage-Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch. Der/die
zuerst gezogene Gewinner/in hat nach Ablauf der Verfallsfrist keinen Anspruch mehr auf seinen/ihren
Gewinn.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung,
so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Für die
Richtigkeit der angegebenen E- Mail-/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Sollten die
angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein ist die Axamer Lizum GmbH & Co KG nicht
verpflichtet richtige Adressen zu erheben.
Was passiert mit den
Daten?
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden,
dass die von ihm im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel übermittelten personenbezogenen Daten
(Vorname, Nachname, Post-Adresse, E-Mail und Telefonnummer) ausschließlich zur Bearbeitung und
Abwicklung des Gewinnspiels verwendet werden sowie die Axamer Lizum GmbH & Co KG über seine
Teilnahme am Gewinnspiel und den Gewinn mit Namen und Bild in Online- wie Offlinemedien (zB auf
Facebookseite, Instagramseite, Webseite www.axamer-lizum.at oder im
Printbereich) berichten darf oder berichten lässt. Im Falle eines Gewinns kann das Bild, sowie der
Name des Gewinners in einem eigenen Posting von uns auf unserer Facebook/Instagram Seite
veröffentlicht werden. Der Teilnehmer hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine
gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Korrektur und kann seine Zustimmungen jederzeit
schriftlich unter Axamer Lizum, Lizum 6, 6094 Axams, E-Mail: office@axamer-lizum.at widerrufen
und von der Teilnahme am Gewinnspiel zurücktreten.
Sonstiges:
Sofern der Teilnehmer bei Lieferung des Gewinns feststellt, dass
der Gewinn fehlerhaft oder beschädigt ist, hat dieser der Axamer Lizum GmbH & Co KG binnen
sieben Tagen nach Lieferung zu benachrichtigen. Andernfalls wird der Gewinn als im Lieferzustand
akzeptiert angesehen. Die gesetzlichen Rechte der Gewinner werden hierdurch nicht geschmälert.
Sachgewinne können nicht in bar abgelöst bzw. an Dritte übertragen werden. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Axamer
Lizum GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen nachträglich zu
ergänzen sowie Änderungen hinsichtlich der Gewinne und Fristen für die Teilnahme am
Gewinnspiel vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich die Axamer Lizum GmbH & Co KG das
Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu
beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen
planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern
würden. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sind oder werden,
berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. An Ihre Stelle treten angemessene Regelungen,
welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten
kommen.
Für diese Teilnahmebedingungen gilt ausschließlich
österreichisches Recht ohne jene Verweisungsnormen, welche zur Anwendung ausländischen Rechtes
führen würden.
Zusätzliche Bedingungen bei Wettbewerben mit Fotos
und Kommentaren
Foto-Upload oder Kommentare
Falls
du ein Foto uploaden oder einen Beitrag kommentieren sollst, um am Gewinnspiel teilzunehmen, dürfen
keine Rechte Dritter insbesondere das Urheberrecht sowie das Recht am Eigenen Bild verletzt werden.
Weiteres sind (wie bei allen Beiträgen) alle rechtswidrigen Kommentierungen bzw. Inhalte untersagt,
insbesondere rassistische und pornografisch Inhalte sowie Inhalte, welche die Menschenrechte
verletzen.
Nutzungsrechte
Mit dem Posten eines Bildes,
erklärst du dich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir das Bild auf unserer Facebook oder
Instagram Seite oder in der Story mit deinem Namen veröffentlichen können. Dein Bild wird von
uns nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel verwendet. Du bist dir jedoch bewusst und
ausdrücklich damit einverstanden, dass die eingestellten Bilder und Texte auch über die Axamer
Lizum GmbH & Co KG sowie Dritte in sozialen Medien (insbesondere Facebook und Instagram) diskutiert
und verlinkt werden können. Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich vor, eingereichte
Beiträge entweder gar nicht oder abgeändert bzw. gekürzt zu veröffentlichen, sofern
hierdurch deren Sinn nicht entstellt wird.